Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Räume in Stadthallen, Mehrzweckhallen, Schulen oder Hochschulen vermieten oder Belegungspläne erstellen
Tür aufschließen, Licht anmachen, Rechnung versenden und das war's ... so einfach funktioniert es nicht, wenn Sie als Betreiber Räume in Versammlungsstätten vermieten. Einige Pflichten bleiben auch im Vermietungsfall bestehen, einige können Sie auf die Mieterin bzw. den Mieter und den Veranstalter übertragen.
Die erfahrene Referentin erläutert Ihnen, worauf Sie bei der Vermietung von Räumen achten müssen und wie Sie die vertraglichen Regelungen ausgestalten können, damit die Sicherheit bei Veranstaltungen gewährleistet ist und bleibt.
Sie erläutert Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt Ihnen Checklisten für Ihre Praxis zur Verfügung. Informieren Sie sich bei einer Expertin und schaffen Sie so die Grundlage für einen rechtskonformen Vertrag und eine sichere Veranstaltung in Ihren Räumlichkeiten!
Sie können uns gerne Mustermietverträge, vorhandene Checklisten o.ä. zusenden. Wir leiten diese an die Referentin zur Vorbereitung weiter.
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