Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug des AsylbLG (Krankenhilfe, Grundleistungen, Analogleistungen); je nach Aufgabenzuschnitt auch Mitarbeitende der Ausländerbehörden
Die Regelungen rund um die medizinische Versorgung von „Flüchtlingen“ sind kompliziert. Grundsätzlich sind Asylsuchende nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Leistungsniveau ist dabei abhängig von der Aufenthaltsdauer und dem -status. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Vereinbarungen.
In diesem Seminar geht es um Fragen zum praktischen Verfahren und zur Zuständigkeit bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung für Asylsuchende. Für unversicherte Personen muss ein Versicherungsverhältnis der Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen oder neu geschaffen werden. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Aufwendungen der Krankenhilfeleistungen nach dem AsylbLG bzw. auf spätere Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege. Insoweit tragen Sie als Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter der Krankenhilfe eine hohe Kostenverantwortung.
Machen Sie sich daher mit der komplexen Materie vertraut und gewinnen Sie so Rechtssicherheit für Ihre tägliche Arbeit!
Mit dem Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
AsylbLG, SGB V, SGB X, SGB XII
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