Fachkräfte der Betreuungsbehörden
Das neue Betreuungsrecht ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat viele Änderungen bewirkt. Insbesondere den Betreuungsbehörden wurden mit dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) neue Aufgaben übertragen.
Der Referent stellt Ihnen die Vorschriften des BtOG umfassend vor. Er geht besonders auf die neuen Aufgaben der Betreuungsbehörden ein. Im Fokus stehen dabei die Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern und das dazu gehörende Verwaltungsverfahren, Er erläutert Ihnen zudem das neue Instrument der erweiterten Unterstützung. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem Experten umfassend zu informieren!
Einführung in das BtOG und rechtliche Grundlagen
Aufgaben der Betreuungsbehörden
Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern nach §§ 23 ff. BtOG
Verwaltungsverfahren zur Registrierung, Widerspruch und Klageverfahren
Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
Beratung, Unterstützung der Betreuten und erweiterte Unterstützung durch die Betreuungsbehörden