Fachkräfte aus Sozialämtern bzw. sozialen Fachbereichen und Rechnungsprüfungsämtern
Wird Sozialhilfe „beantragt", ist wegen des Nachrangs unter anderem zu klären, ob der festgestellte Bedarf aus vorhandenem Vermögen bestritten werden kann. Dabei gibt es auf diese Frage keine pauschale, allgemeingültige Antwort, weil sie immer individuell geprüft werden muss. Dennoch wird von Ihnen erwartet, dass Sie eine sachgerechte und nachvollziehbare Entscheidung fällen.
In diesem Seminar werden die Normen des SGB XII zum Vermögenseinsatz und alle damit zusammenhängenden Fragen systematisch anhand von Fallbeispielen erörtert. Sie erhalten zudem einen Überblick über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung. So gewinnen Sie mehr Rechtssicherheit für Ihre Arbeit.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
SGB I, SGB X, SGB XII, BGB