Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Fach- und Führungskräfte
Haben Sie sich bereits häufiger die Frage gestellt, womit Sie anfangen, wenn Sie Ihre To do Liste betrachten? In diesem Seminar spricht der Dozent, einerfahrener Praktiker, Empfehlungen zur Priorisierung von Maßnahmen im Datenschutz aus. Er gibt Ihnen konkrete Arbeitshilfen zur Analyse von Risiken mit an die Hand. Denn der Begriff "Risiko" wird in der DSGVO und in den Erwägungsgründen deutlich über 40mal verwendet. Um nur zwei zu nennen" Der Verantwortliche soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken geeignete Maßnahmen umsetzen und der Datenschutzbeauftragte soll bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiken gebührend Rechnung tragen" (Art. 24 und Art. 39 DSGVO).
Der Dozent wird Ihnen auch Hinweise mit an die Hand geben, wie Sie Datenschutzfolgeabschätzungen durchführen. Seien Sie dabei und erfahren Sie, wie Sie praxisnah Prioritäten bei der Einhaltung des Datenschutzes setzen können.
Risikoanalysen praktikabel und rechtskonform durchführen
Sichtweise: Betroffene Person
Sichtweise: Öffentliche Stelle
Maßnahmen in Kommunalverwaltungen und weiteren öffentlichen Stellen priorisieren
Aktivitäten bei besonders zeitkritischen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen (z.B. Meldepflichten an Aufsichtsbehörden bzw. betroffene Personen)
Maßnahmen zur Verringerung von Risiken bezüglich Haftung und Sanktionen
Hinweise zu Datenschutz-Folgeabschätzungen
Datenschutzgesetz NRW, EU-DSGVO