Beschäftigte der Ordnungsämter der Kreisordnungsbehörden
Sie entscheiden darüber, ob Sie einem Antragsteller eine gewerbliche Erlaubnis nach § 34a GewO zur gewerbsmäßigen Bewachung erteilen? Sie prüfen Wachpersonen auf Zuverlässigkeit und deren Befähigungsnachweise? Sie versagen Anträge, widerrufen Erlaubnisse und lehnen Wachpersonen ab?
Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in sehr sensiblen Bereichen tätig! Sie bewachen Unternehmen, Kaufhäuser, Asyl- und Flüchtlingsheime und Veranstaltungen. Oftmals gibt es Probleme bei der Zulassung von Unternehmen oder deren Personal. Zum 01.06.2019 wurde bundesweit das Bewacherregister eingeführt. In diesem Seminar haben Sie die Gelegenheit, sich über die Handhabung auszutauschen.
Die Dozentin vermittelt Ihnen praxisorientiert das nötige Handwerkszeug, um in Zukunft erfolgreich einen Antrag nach § 34a GewO und die Zulassung von Wachpersonen rechtssicher bearbeiten zu können.
Sie können gerne vorab - bis ca. 3 Wochen vor dem Seminar - Fälle oder Fragen aus Ihrer Praxis beim Studieninstitut einreichen.