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U93623

Er will doch nur spielen - ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung in NRW

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde

Ihr Gewinn

2019 waren rund 891.000 Hunde in NRW amtlich registriert. Davon waren mehr als 550.000 große Hunde, fast 6.200 sogenannte gefährliche Hunde. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Beißvorfällen kommt. Bundesweit gibt es 30 bis 50 Tausend Bissverletzungen pro Jahr, größtenteils verursacht durch Hunde, deren Opfer meist Kinder sind. Daneben gibt es auch Belästigungen durch lautes Gebell, Anspringen oder Hundekot. In allen Fällen sind Sie im Ordnungsamt gefordert, angemessene Lösungen zu finden.
Das Seminar gibt Ihnen zunächst einen Überblick über die ordnungsbehördlichen Aspekte der Hundehaltung, den Umgang mit (vermeintlich) gefährlichen Hunden nach Beißvorfällen oder ungeeigneten Hundehaltern bis hin zu allgemeinen Störungen durch Hunde (freies Umherlaufen, Hundekot u. Ä.). Aktuelle Rechtsentwicklungen werden dabei einbezogen. Es wird auch die Frage beleuchtet, ob und ggf. in welchen Teilbereichen in NRW seit Einführung der schärferen rechtlichen Rahmenbedingungen mehr Sicherheit erreicht wurde.

Ordnungsbehördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Hundehaltungen stehen immer wieder auf dem gerichtlichen Prüfstand. Das Gericht wird überprüfen, ob Sie die Sachlage richtig eingeschätzt, eine tragfähige Entscheidung getroffen und Ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben. In dem Seminar erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Ferner werden Probleme der Gefahrenbewertung thematisiert. Sie werden auch erfahren, was Sie bei dem Erlass von Ordnungsverfügungen beachten müssen, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Anwendung von Zwangsmitteln.

Praxisnah werden Sie in diesem Seminar lernen, wie Sie mit den verschiedenen Facetten der rechtlichen Instrumentarien - insbesondere nach dem Landeshundegesetz - sicher umgehen können.

Inhalte
  • Entwicklung des Hunderechts in NRW

  • Überblick über das Landeshundegesetz NRW

    • Anzeige- und Erlaubnispflichten

    • Anordnungsbefugnisse

    • Ordnungswidrigkeiten

  • Kommunale Gefahrenabwehrverordnungen im Zusammenhang mit Hunden: Praxisbeispiel

  • Praxisprobleme, -beispiele und Rechtsprechung

Bitte mitbringen

Landeshundegesetz NRW, Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW, OBG NRW

Termine und Anmeldung

20.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

23.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Andreas Ramisch 

Preis