Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, Gebäudemanagement, Hochbauämtern, Brandschutzdienststellen und der Feuerwehr, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der Brandschutz vorrangig dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die Vorschriften zum Brandschutz sind vielfältig; umso wichtiger ist es, einen guten Überblick zu haben.
Der Referent stellt Ihnen die aktuellen Regelungen der Landesbauordnung NRW vor und zeigt darüber hinaus auf, welche Zuständigkeiten Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich haben. Er geht auf die Verwaltungsabläufe im bauaufsichtlichen Alltag ein und berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung. Gerade, wenn Sie neu sind in diesem Bereich bzw. nicht schwerpunktmäßig mit Brandschutzbestimmungen zu tun haben, erhalten Sie so einen guten und kompakten Einstieg in dieses Rechtsgebiet.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauO NRW, Bauprüfverordnung