Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche, die Ausschreibungen und Vergaben durchführen bzw. prüfen
Vergabeverfahren sind eine komplexe Angelegenheit und diese rechtssicher durchzuführen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Zumindest bei europaweiten Verfahren haben Unternehmen zudem einen "einklagbaren" Rechtsanspruch darauf, dass die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Kommen Sie als öffentlicher Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, drohen bei europaweiten Vergaben Nachprüfungsverfahren. Dafür sollten Sie gut aufgestellt sein!
Der Referent stellt Ihnen daher neben dem Primärrechtsschutz (Verhinderung der drohenden Zuschlagserteilung) auch den Sekundärrechtsschutz (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen) bei nationalen und europaweiten Vergaben vor. Zudem erhalten Sie ausführliche Informationen zur Zulässigkeit und zum Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens, welches die zuständige Vergabekammer nur auf Antrag einleitet. Verschaffen Sie sich einen Überblick, damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind!