Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend- und Sozialämter, des Jobcenters u. a., zu deren Aufgabe die Durchsetzung von (ggf. übergegangenen) Unterhaltsansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung gehört. Das Seminar ist auch für „Einsteiger*innen“ gut geeignet.
Jeder Gläubiger kennt die Situation, dass der Unterhalt zwar freiwillig anerkannt oder streitig tituliert worden ist, aber Zahlungen deshalb noch lange nicht erfolgen. Es bleibt dem Gläuber daher nichts anderes übrig, als Vollstreckungsdruck auf den Unterhaltsschuldner auszuüben. Aber wie funktioniert das in der Praxis? Für die Entwicklung der richtigen Vollstreckungsstrategie gibt es eine Menge Fragen zu klären:
Wie komme ich an Auskünfte und was fange ich mit Einkommensangaben an? Welche Zwangsvollstreckungsart ist die richtige? Brauche ich eine/n Gerichtsvollzieher*in oder ist vielleicht die/der Rechtspfleger*in zuständig? Welche Vollstreckungsunterlagen sind vozulegen? Wie werden die amtlichen Vollstreckungsformulare zweckmäßig ausgefüllt? Was ist beim Pfändungsschutzkonto seit der Reform 2021 zu beachten? Und das sind noch nicht alle Punkte.
Anhand praktischer Beispiele und der richtigen Handhabung von Zwangsvollstreckungsanträgen lernen Sie, sich sicher im Vollstreckungsrecht zurechtzufinden. Auf die neuen amtlichen Vollstreckungsformulare, die seit 01.11.2022 verbindlich sind, wird eingegangen. So können Sie als Gläubigervertreter*in im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Beistand oder für einen Sozialleistungsträger so effektiv wie möglich den säumigen Unterhalt realisieren.