Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend- und Sozialämter, des Jobcenters u. a., zu deren Aufgabe die Durchsetzung von (ggf. übergegangenen) Unterhaltsansprüchen gehört.
Wenn Sie Unterhaltsforderungen durchsetzen wollen, der Schuldner aber insolvent ist, gibt es Einiges zu beachten. Wurden noch mit der letzten Reform Gläubigerechte gestärkt, müssen Sie sich ab sofort auf eine verkürzte Verfahrensdauer von drei Jahren einstellen. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen, beispielsweise die Zahlung einer Mindestquote, hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet, wodurch der Druck auf Unterhaltsgläuber steigt.
Um die Forderungen erfolgreich durchzusetzen ist es wichtig, dass Sie als Gläubiger über gute Kenntnisse verfügen und Verfahrensanträge sicher formulieren können.
Machen Sie sich also mit dieser Materie vertraut! Im Seminar werden die Grundlagen des Insolvenzrechts erarbeitet und praxisbezogen vertieft. Der erfahrene Dozent bespricht mit Ihnen die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und weiterer Gesetze.
Verfahrensgrundsätze
Verfahrensabläufe - „Reform 2014“
„Übergangene“ Insolvenzgläubiger
Anmeldung und Feststellung der Forderung zur Tabelle
Stärkung der Rechte von Unterhaltsgläubigern
Ausgenommene Forderungen § 302 Nr. 1 InsO
Feststellungsklage (Muster)
Die Wohlverhaltensperiode: Das Restschuldbefreiungsverfahren - „Reform 2020“
Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Versagungsgründe § 290 Abs. 1 Nr. 5, 6 InsO „Verzeichnisse“
Verletzung der Erwerbsobliegenheiten, § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Vermögenserwerb, § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO - „Reform 2020“
Textausgabe der InsO