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R71523

Ordnungswidrigkeiten im SGB II und SGB XII erfolgreich verfolgen

Zielgruppe

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Jobcentern und Sozialämtern, die ordnungswidriges Verhalten ahnden, bzw. bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit die Ahndung in Gang setzen.

Ihr Gewinn

Die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gegenüber Leistungsberechtigten, Arbeitgeber*innen, Banken, etc., die ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nur zögerlich bzw. unzureichend nachkommen, erhöht die Effektivität Ihres Verwaltungshandeln im Jobcenter und Sozialamt. Dabei ist das Zusammenspiel von Verwaltungszwang und Ordnungswidrigkeitenrecht von entscheidender Bedeutung.

Sie lernen im Seminar Straftaten von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungszwang abzugrenzen und vertiefen Ihre Kenntnisse zu den Fragen, wann im SGB II und SGB XII eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und gegen wen sie sich richtet. Außerdem beschäftigen wir uns in allen Nuancen mit dem entsprechenden Verwaltungsverfahren, das an die Strafprozessordnung angelehnt ist und sich damit deutlich vom üblichen Verfahren bei der Bearbeitung von Leistungs- und Erstattungsfällen unterscheidet.

Im Bußgeldverfahren ermitteln Sie zunächst das „Delikt“ und ahnden es mit dem Bußgeldbescheid. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, muss die Entscheidung überprüft werden und ggf. die Abgabe über die Staatsanwaltschaft an das Gericht erfolgen - alles Aufgabe der Verwaltungsbehörde.

Machen Sie sich in dieser Rechtsmaterie fit, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert handeln zu können.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Bedeutung des Bußgeldes / Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (u.a. Zwangsgeld und Straftat)

  • Ordnungswidrigkeiten im SGB II / SGB XII

  • Nichtbeachtung der Auskunftspflicht bzw. unvollständige, unrichtige und nicht rechtzeitig erteilte Angaben

  • Fehlende oder unvollständige Angabe zur Dauer der Erwerbstätigkeit, zur Höhe des Einkommens usw.

  • Einkommensbescheinigung von Arbeitgebern / Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen von Arbeitgeber*innen in Problemfällen

  • Änderung der Verhältnisse nicht oder nicht vollständig mitgeteilt

  • Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum und Sozialbetrug

  • Höhe des Bußgeldes, Form, Erlass, Anforderungen und Zustellung des Bescheides einschließlich Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten sowie Urkundenfälschung als Straftat

Termine und Anmeldung

09.08.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

12.07.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis