Mitarbeitende aus dem Bereich SGB II oder SGB XII
Wenn Sie über die Leistungsansprüche nach dem SGB II und XII entscheiden, geht es immer auch um die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Fragen, insbesondere auch infolge der Neuerungen durch das Bürgergeldgesetz und der sich ständig ändernden höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Das Zusammenspiel von Mietrecht und Sozialrecht ist komplex: Nur bei wirksamer zivilrechtlicher Verpflichtung sind Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II und SGB XII zu übernehmen.
Mietrechtliche Fragen wirken sich unter verschiedenen Aspekten auf den Leistungsanspruch nach dem SGB II und SGB XII aus:
Besteht überhaupt ein wirksamer Miet- bzw. Untermietvertrag oder handelt es sich um ein (nichtiges) Scheingeschäft? Und wer hat dies zu beweisen?
Ist der Leistungsberechtigte wirksamen mietvertraglichen Verpflichtungen, sei es bzgl. der Miethöhe, sei es bzgl. der Einzugs- oder Auszugsrenovierung oder der Schönheitsreparaturen, unterworfen?
Sind, gegebenenfalls in welchem Umfang, kalte Betriebskosten bzw. Betriebs- oder Heizkostennachforderungen zu berücksichtigen? In welchen Konstellationen für längst nicht mehr bewohnte Unterkünfte?
Und unter welchen Voraussetzungen dürfen überhaupt nur Mietschulden übernommen werden? Was ist im Einzelnen zu beachten, wenn die Wohnung für die Leistungsberechtigten erhalten werden soll?
Klären Sie diese Fragen und machen Sie sich fit für den Arbeitsalltag! Auch die Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung werden systematisch dargestellt.
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Streitgegenstand
Gesetzliche Grundlagen im SGB II und SGB XII unter Einbeziehung der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz
Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft
Übernahmefähige Aufwendungen für die Unterkunft
Angemessenheit der KdU – Karenzzeit
Kosten der Heizung, Angemessenheit der KdH – Gilt insoweit die Karenzzeit im SGB II?
Kostensenkung und Umzug
Erstausstattung für die Wohnung
Mietkaution und Genossenschaftsanteile
Umzugskosten
Einzugs-/Auszugsrenovierung/Schönheitsreparaturen
Übernahme von Mietschulden
Stromsperre