Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern, die in die Thematik einsteigen oder ihre Kenntnisse auffrischen wollen
Vermitteln und integrieren Sie Erwerbstätige in Arbeit? Bearbeiten Sie aktivierende Leistungen in der Praxis? Stehen Sie der Fülle an Eingliederungsleistungen ratlos gegenüber und wollen gerne wissen, welche konkreten Voraussetzungen und Rechtsfolgen sich hinter Begriffen wie „Teilhabe am Arbeitsmarkt" oder „Freie Förderung" verbergen? Sind Sie konfrontiert mit Paragraphen, Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und vielem mehr und wollen endlich mehr Durchblick für Ihre tägliche Arbeit?
Dann bietet Ihnen dieses Seminar die richtige Hilfestellung! Der Dozent stellt die Instrumente des SGB II, die rechtlichen Voraussetzungen, Ziele und Zielgruppen der Leistungen, den Umfang bzw. die Dauer kompakt dar. Sie lernen die wichtigsten Eingliederungsleistungen kennen und erarbeiten anhand von Fällen gemeinsam Lösungen.
Durchblick garantiert!
Zusammenhang § 16 SGB II und SGB III; Herleitung der Rechtsgrundlagen
Besonderheiten bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, § 16g SGB II
Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
Kooperationsplan und Potenzialanalyse nach § 15 SGB II
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
§ 16f Freie Förderung
§ 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
§ 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt
§ 16j SGB II - Bürgergeldbonus (NEU)
§ 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (NEU)
Eingliederungsleistungen nach SGB III in Verbindung mit dem SGB II
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) § 44 SGB III
Eingliederungszuschüsse (EGZ) §§ 88 ff. SGB III incl. Sonderregelung für Ältere gem. § 131 SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein § 45 SGB III
Zu den Leistungen werden anhand des Gesetzestextes und der Seminarunterlagen Personenkreise, Ermessensspielräume und Besonderheiten thematisiert.
Sie können bis ca. zwei Wochen vor dem Seminar aktuelle Fälle aus Ihrer Praxis anonymisiert beim Studieninstitut einreichen; diese werden dann im Seminar besprochen.
SGB II, SGB III
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