Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche
Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) regelt u.a. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken. Es ist damit Grundlage für die Beantwortung der Frage: Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfen wann in welchem Umfang vorgenommen werden?
Anhand von Beispielen und Fragen aus Ihrem Berufsalltag können Sie durch kompetente Moderation eines Juristen, der seit dem Jahre 1986 PsychKG-Verfahren als Richter bearbeitet, Ihre Problemfälle klären und gelangen so zu rechtssicheren Entscheidungen.
Das aktuelle Seminar zeichnet sich dadurch aus, dass der juristische um einen ärztlichen Blickwinkel ergänzt wird: Als Ko-Referent steht Ihnen ein Facharzt für Psychiatrie als Ansprechpartner zur Verfügung. Er verfügt über mehrjährige Erfahrung als Leiter eines Sozialpsychiatrischen Dienstes und hat in vielen Kriseneinsätzen, gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und Gericht, die Unterbringungen nach dem PsychKG begleitet. Er wird Ihnen einen Überblick über die psychiatrischen Krankheitsbilder geben.
Alles
Praxisbeispiele
Zentrale Aspekte werden benannt, unwichtige weggelassen
Fachlich kompetente und erfahrene Dozenten