Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
Empfinden Sie die Rückabwicklung rechtswidriger Bescheide und Leistungen als schwierige Aufgabe? Dann sind Sie hier richtig!
Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als
eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ein Grund hierfür ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen müssen. Ein weiterer Grund sind die vielen Formalien, die zu beachten sind. Und auch die umfangreiche Rechtsprechung der Sozialgerichte macht die Sache nicht einfacher.
In den zwei Seminartagen werden die Inhalte unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung praxisorientiert erörtert. Der erfahrene Dozent bespricht mit Ihnen viele Berechnungsbeispiele, so dass Sie mehr Sicherheit im Arbeitsalltag bekommen.
SGB II und SGB X