BEM-Beauftrage (und die, die es werden wollen), Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalbereiches, Personalvertretungen, Schwerbehindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
Dass jeder Arbeitgeber gesetzlich zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet ist, steht seit 2004 im Sozialgesetzbuch. Mit dem Versenden eines Einladungsschreibens und der Frage, ob die bestehende Erkrankung etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun hat, ist es aber noch lange nicht getan. Ein BEM kann nämlich für Alle ein Gewinn sein, wenn es gut implementiert und wirklich gelebt wird.
Was steckt eigentlich alles in diesen Vorschriften?Und wie kann das BEM praktisch so gut umgesetzt werden, dass es ein Erfolg wird?
Erfahren Sie es in diesem Seminar!
Rechtliches: §167 Abs.2 SGB IX und Datenschutz im BEM
Rechtsprechung: Was hat BEM mit krankheitsbedingter Kündigung zu tun?
Akteure und Ihre Rollen
Ziele und Argumente für ein BEM
Der BEM-Prozess im Unternehmen
Das optimale Erstgespräch
Maßnahmen entwickeln
Fälle und eigene Praxis
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