Interessierte aus der Kämmerei, Steuerämtern, Rechnungsprüfungsämtern, Führungskräfte aus Eigenbetrieben
Mit der Einführung des § 2b UStG ändern sich die Grundsätze für die Besteuerung von Umsätzen der öffentlichen Hand. Dies betrifft jedoch nicht nur die Verpflichtung der Kommunen aus ihren Leistungen Umsatzsteuer zu erklären und abzuführen, sondern auch die Möglichkeit die Vorsteuer aus Eingangsleistungen zu ziehen. Dieser „Reflex“ des deutschen Umsatzsteuerrechtes birgt insbesondere in der Phase der Umstellung und bei erstmaliger Anwendung des § 2b UStG eine Vielzahl von Fallstricken und Unsicherheiten.
Lernen Sie sowohl die Grundzüge als auch die Besonderheiten im Hinblick auf die Besteuerung der öffentlichen Hand und den Regelungen des StÄndG 2015 kennen und anwenden. So können Sie den Vorsteuerabzug sicher beurteilen und Weichen zur Optimierung des Vorsteuerabzuges richtig stellen.