Fachkräfte in den Unterhaltsvorschusskassen, die die Heranziehung des barunterhaltspflichtigen Elternteils bearbeiten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Für den Unterhaltsanspruch gelten besondere Regelungen, und zwar sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Deshalb ist es für Sie in den Unterhaltsabteilungen und Unterhaltsvorschusskassen von Bedeutung, Forderungen mit insolventen Schuldnern sicher bearbeiten zu können.
Der Dozent stellt Ihnen gesetzliche Möglichkeiten und Rechtsprechung vor, um Ihre Unterhaltsansprüche auch im Verbraucherinsolvenzverfahren bestmöglich durchzusetzen.