Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II Leistungsträger
Wenn es darum geht, bei Sozialleistungen den Bedarf des Hilfebedürftigen zu ermitteln, wird auf die jeweilige Lebenssituation geschaut. Je intensiver die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Menschen sind, mit denen der Leistungsberechtigte zusammenlebt, desto stärker bestimmt deren Wirtschaftskraft die Höhe der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen. Denn im SGB II gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Das Gesetz kennt jedoch vielfätlige Arten des Zusammenlebens: Bedarfs- und Einstehgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft. Dementsprechend stellen sich einige Fragen: Was wirkt sich wie auf die Leistungsrechte und -pflichten aus? Was ist bei der Berechnung zu berücksichtigen?
In diesem Seminar erhalten Sie den Überblick über die verschiedenen Konstruktionen und lernen Fallbeispiele aus der Praxis kennen. Machen Sie sich anhand praktischer Übungen fit in dieser Materie!
SGB I, SGB II, SGB X
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