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R13023

Leistungen für Mehrbedarfe im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB II Leistungsträger

Ihr Gewinn

In bestimmten typisierten Fällen akzeptiert der Gesetzgeber einen höheren Bedarf, der in Form eines monatlichen Zuschlags zum Regelbedarf gewährt wird. Aber wann liegen solche besonderen Lebenslagen vor? Die Regelungen in den §§ 21 ff. SGB II bilden die Grundlage für Mehrbedarfe. Um auf diesem Gebiet rechtssicher entscheiden zu können, ist es allerdings auch notwendig, die entsprechende Rechtsprechung zu besonderen Anwendungs- und Härtefällen zu kennen.

In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin umfassend die Regelungen für den Rechtskreis der Mehrbedarfe im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, Ihre Fragen aus der Praxis gemeinsam zu erörtern.

Inhalte
  • Einführung in die Rechtsgrundlagen
  • Leistungen für Mehrbedarfe (Voraussetzungen, Nachweise/Verfahren, Höhe)
  • Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen
  • Anwendungsfälle
  • Verfahren
Bitte mitbringen

SGB I, SGB II, SGB X

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Termine und Anmeldung

13.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

16.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Preis