MitarbeiteMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGB-II- und anderer Leistungsträger
Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte, oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellen sich einige Fragen: Hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger? Wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt, den Anspruch anzuerkennen?
Oft ist es kompliziert, die Erstattungsansprüche abzuwickeln. Das gilt aber nicht nur für die Jobcenter, sondern auch aufseiten der schon länger praktizierenden Leistungsträger. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts tragen leider nicht immer dazu bei, Klarheit in die verworrene Lage zu bringen.
Verschaffen Sie sich in diesem Seminar einen Überblick! Lernen Sie mit Erstattungsansprüchen sicher umzugehen und erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die Ansprüche durchzusetzen.
SGB I, SGB II, AlgII VO, SGB X