Beschäftigte im Bereich SGB II mit Schwerpunkt Leistungsgewährung
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nachrangig erbracht. Diesen Grundsatz müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungsanträge bearbeiten. Denn wenn anderweitige Sozialleistungen erfolgreich beantragt werden, kann Hilfebedürftigkeit reduziert oder sogar von vornherein vermieden werden. Daher sollten Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und das entsprechende Verfahren bekannt sein, um vorrangige Leistungen zu beantragen.
Machen Sie sich in diesem Seminar mit den rechtlichen Voraussetzungen anderer Sozialleistungen vertraut. So gewinnen Sie mehr Sicherheit, um vorrangige Leistungen erfolgreich zu beantragen und so auch Ihre Fallbestände zu reduzieren.
Rangverhältnis SGB II zu
SGB I, SGB II, SGB X
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