Mitarbeitende im Jobcenter
Anspruch auf Bürgergeld haben auch selbstständig erwerbstätige Personen, wenn ihre Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Ziel der Beratung im Jobcenter ist die Beendigung oder Reduzierung von Hilfebedürftigkeit. Die Zahl der Selbstständigen, die SGB II-Leistungen beziehen, ist regional sehr unterschiedlich. Gleichwohl bestätigen die Erfahrungen der Praxis, dass auch und gerade geringe Fallzahlen in der Betreuung dieses Personenkreises überproportional viele Ressourcen in den Jobcentern binden.
Der Grund: Selbstständige zu betreuen ist eine anspruchsvolle und sehr komplexe Aufgabe, die ein umfangreiches Spezialwissen erfordert. Um zu entscheiden, ob unterstützende Förderleistungen bewilligt werden, müssen Sie in der Lage sein, die Motivation der Gründungswilligen, die Tragfähigkeit der Geschäftsidee und die Perspektiven auf einen Ausstieg aus dem SGB II-Leistungsbezug beurteilen zu können.
Informieren Sie sich hier umfassend und machen sich fit für diese besondere Beratungssituation.
- „Strategiepapier-roter Faden“: - Was habe ich vor?
- Für wen mache ich es?
- Wie mache ich es?
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