Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche, die Ausschreibungen und Vergaben durchführen bzw. prüfen
Das Vergaberecht sieht eine fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens und die Fertigung eines Vergabevermerks vor. Dies ist zwar aufwendig, aber wichtig, denn wenn die Dokumentation fehlt, kann das Verfahren aufgehoben werden. Zudem hat der Antragsteller in einem Nachprüfungsverfahren Gelegenheit, teilweise Einsicht in den Vermerk zu nehmen. Ob dieses erfolgreich ist, kann also allein von der Dokumentation abhängen.
Der Referent erläutert Ihnen vor allem die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und an das Management während des Verfahrens. Er geht auch auf deren Auswirkungen bei einer Nachprüfung vor der Vergabekammer ein. Sie erfahren, auf welche Details Sie in der Praxis achten sollten, damit Sie bei Ihrem Vergabeverfahren auf der sicheren Seite sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem erfahrenen Experten zu informieren!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
GWB, VgV, UVgO, VOB/B