Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
Der mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz eingeführte § 41a SGB II ist bereits seit mehreren Jahren in Kraft. Die komplexe Vorschrift enthält detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Inzwischen liegen Erfahrungen mit dieser Regelung vor: So gibt es Erkenntnisse aus der Praxis und außerdem Rechtsprechung zu dieser Thematik.
Der erfahrene Dozent erläutert in diesem Seminar alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II vertiefend und praxisbezogen anhand vieler praktischer Beispiele. Er geht auf Probleme bei der Anwendung und auf Ihre Fragen ausführlich und vertiefend ein.
SGB II