Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsämter
Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, unterliegen der Belegungsbindung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(WFNG NRW). Dies bedeutet, dass diese Wohnungen in der Regel nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind.
Die Referentin erläutert Ihnen daher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie einen Wohnberechtigungsschein erteilen können. Sie geht auf Besonderheiten ein und zeigt Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Erfahren Sie alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen!
WFNG NRW, WNB
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