Personalleiter/innen und Personalentwickler/innen, Personalfachleute, Personalratsmitglieder, Mitglieder von Bewertungs-, Beurteilungskommissionen und der Kommissionen nach § 18 TVöD
Für die Umsetzung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD sind nach wie vor rechtsfehlerfreie Dienstvereinbarungen notwendig, die auch einer überbehördlichen Prüfung standhalten.
Seit der Tarifrunde 2020 ist ein alternatives Entgeltanreizsystem in § 18a TVöD hinzugekommen. Die Betriebsparteien können das in § 18 TVöD geregelte Gesamtvolumen ganz oder teilweise für z. B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine verwenden.
Ob diese auf besondere Lebensumstände abstellenden Prämien voraussetzungslos sein sollen oder nicht, haben die Tarifparteien offengelassen.
Im Seminar wird auf die wichtigste Rechtsprechung zum Leistungsentgelt und häufige rechtliche Fehlerquellen und Stolpersteine in Dienst-/Betriebsvereinbarungen eingegangen.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Veranstaltungsunterlagen und TVöD