Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen beantworten und hierüber entscheiden; Behördliche Datenschutzbeauftragte
Informationsfreiheitsgesetze – was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Unter anderem regeln IFG Bund, IFG NRW, UIG und VIG den freienInformationszugang gegenüber öffentlichen Stellen. Diese Abkehr vom traditionellen Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen auch von Personen, die nicht als Verfahrensbeteiligte Rechte auf Akteneinsicht wahrnehmen können, grundsätzlich stattzugeben ist. Die Informationsfreiheitsgesetze verfolgen alle ein Ziel: die Verwaltung transparenter zu machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte in der Kommunalverwaltung müssen sich in einer offenen und von neuen Medien geprägten Gesellschaft verstärkt mit dem Bedürfnis nach mehr Transparenz auseinandersetzen. So können Sie auf Ansprüche und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern schneller reagieren, um z. B. negative Entwicklungen wie noch bei „Stuttgart 21“ durch rechtzeitigen, offenen Informationszugang zu verhindern.
Sie erhalten einen Überblick über die Gesetzessystematik nach dem IFG und dem UIG. Die Referentin erläutert die Verfahren und Begriffe und gibt Ihnen anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung praktische Hinweise für Ihre Arbeit.
Grundlagen des Informationsfreiheitsrechts
Voraussetzungen des Informationsfreiheitsrechts nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) und dem
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Wer sind Antragstellende und informationspflichtige Stelle?
Herauszugebende Informationen nach IFG und UIG
Gesetzliche Ablehnungsgründe nach IFG und UIG
Rechtsschutzmöglichkeiten der Antragstellenden bei verweigerter
Datenherausgabe
Gebühren nach IFG und UIG
Unterschiede nach IFG und UIG
Reichen Sie Ihre Fragen und aktuellen Fälle, über die Sie im Seminar sprechen möchten, beim Studieninstitut ein. Wir leiten diese an die Referenten weiter.
IFG NRW
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