Fach- und Führungskräfte der Kommunalwirtschaft, der kommunalen Gesellschaften und anderer kommunaler Organisationsformen sowie der Kommunalaufsicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zwar vom Namen her ein Zungenbrecher, für die Nachhaltigkeit ist dieses Gesetz aber sehr wichtig, denn es zielt auf einen besseren Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen. Ab dem 1. Januar 2023 haben Unternehmen insoweit besondere Sorgfaltspflichten zu beachten und sind (abgestuft) verantwortlich für die gesamte Lieferkette. Da das LkSG unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und ein Compliancemanagement hat, sind auch die Kommunen gefordert!
Die Referentin erläutert Ihnen daher ausführlich und praxisnah die neuen Anforderungen. Sie geht im Einzelnen auf den Inhalt und die praktische Anwendung der neuen Vorgaben ein, gibt Handlungsempfehlungen und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf. Informieren Sie sich bei einer Expertin und bereiten Sie sich auf die neuen Rahmenbedingungen vor!