Fach- und Führungskräfte aller Bereiche, Compliance-Verantwortliche
Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen werden zwingende Unionsvorgaben umgesetzt. Damit sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.
Der Bundesrat hat das im Bundestag verabschiedete Gesetz zwar zunächst gestoppt, so dass erst eine Abstimmung im Vermittlungsausschuss stattfinden muss. Das Thema ist allerdings unverändert aktuell. Bis das Gesetz endgültig verabschiedet wird, kann die Richtlinie bereits direkt wirken, sodass gerade die öffentliche Hand die unionsweiten Anforderungen schon jetzt beachten muss.
Die Referentin erläutert Ihnen ausführlich und praxisnah die neuen Anforderungen und berücksichtigt dabei den aktuellen Umsetzungsstand. Sie geht Schritt für Schritt auf die unionsweiten Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Beispielen stellt Sie konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dar und diskutiert mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten. Abgerundet wird das Seminar durch die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem. Informieren Sie sich aktuell und umfassend bei einer Expertin!
Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen