Beschäftigte aus den Fachbereichen Finanzen, Bauen und Wohnen, Infrastruktur
Treten bei Ihnen auch vermehrt Fragen auf, wie Maßnahmen abzugrenzen und zu bewerten sind? Sie tauschen z.B. Fenster an einer Schule, eine Drehleiter an einem Fahrzeug aus oder setzen Straßen instand. Ist dies aktivierungsfähig? Theoretisch ist auch klar, wie Sonderposten zu bilden sind. Doch wenn die korrespondierende Aktivierung erst Jahre später erfolgt?
Sind diese Sachverhalte nach dem Komponentenansatz des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nun völlig neu zu überdenken?
Erarbeiten Sie sich systematisch die Unterschiede zwischen den alten und neuen Regelungen bei der Bewirtschaftung von Anlagevermögen. Sie kennen nun die Vor- und Nachteile des neuen Ansatzes sowie die Auswirkungen auf den Haushalt.
Sie können einen Fall bis drei Wochen vor dem Seminartermin einreichen. Der Referent berücksichtigt dann Ihre spezielle Fragestellung!