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K20423

Aktivierungsfähige Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand richtig abgrenzen

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Fachbereichen Finanzen, Bauen und Wohnen, Infrastruktur

Ihr Gewinn

Treten bei Ihnen auch vermehrt Fragen auf, wie Maßnahmen abzugrenzen und zu bewerten sind? Sie tauschen z.B. Fenster an einer Schule, eine Drehleiter an einem Fahrzeug aus oder setzen Straßen instand. Ist dies aktivierungsfähig? Theoretisch ist auch klar, wie Sonderposten zu bilden sind. Doch wenn die korrespondierende Aktivierung erst Jahre später erfolgt?

Sind diese Sachverhalte nach dem Komponentenansatz des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nun völlig neu zu überdenken?

Erarbeiten Sie sich systematisch die Unterschiede zwischen den alten und neuen Regelungen bei der Bewirtschaftung von Anlagevermögen. Sie kennen nun die Vor- und Nachteile des neuen Ansatzes sowie die Auswirkungen auf den Haushalt.

Inhalte
  • Was bedeuten Investitionen und Instandhaltungen für den doppischen Haushalt?
  • Die Herstellungskosten nach § 34 KomHVO
  • Neue Aktivierungsmöglichkeiten nach dem Komponentenansatz
  • Wesentliche Komponenten bei Gebäuden
  • Baumaßnahmen richtig abgrenzen
    • Gebäude
    • Infrastrukturvermögen
    • Weitere Vermögensgegenstände
  • Nutzungsdauern neu bestimmen
  • Auswirkungen des Komponentenmodells auf den Haushalt.
  • Die Abbildung in der Anlagenbuchhaltung
  • Zeit für Ihre Fälle

Sie können einen Fall bis drei Wochen vor dem Seminartermin einreichen. Der Referent berücksichtigt dann Ihre spezielle Fragestellung!

Termine und Anmeldung

13.09.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

16.08.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Andreas Jürgens 

Preis