Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter und aus der Stadtentwicklung, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Die Anforderungen an den Wohn- und Lebensraum Stadt unterliegen einem ständigen Wandel. Egal ob Sie Gebäude modernisieren oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf einrichten - in Zeiten knapper Kassen werden Förderungen immer wichtiger.
Die Förderrichtlinie Stadterneuerung wird zum 1. Januar 2024 neu gefasst. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 setzt zudem inhaltlich neue Rahmenbedingungen.
Erfahren Sie mehr über die Richtlinie und nutzen Sie Zuwendungen auch für Ihre Projekte!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
Förderrichtlinie Stadterneuerung, BauGB