Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen, Mitglieder von Betriebsausschüssen
Dem Betriebsausschuss kommt unter den Ausschüssen des Rates eine besondere Stellung zu. Für ihn und seine Sitzungen gelten abweichende Vorgaben vom üblichen "Ausschussgeschäft". Diese resultieren auch aus seinem speziellen Verhältnis zum Rat, zur Betriebsleitung, zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister und damit zur Verwaltung.
Für die Sitzungen des Ausschusses ergeben sich folgende Fragen:
● Müssen auch die stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses zu den Sitzungen eingeladen werden?
● Wie verhält es sich mit dem Versenden von Sitzungsunterlagen an „ausschussfremde“ Personen?
● Welche Rolle kommt Mitarbeitenden der Verwaltung in den Sitzungen zu?
● Dürfen sachkundige Einwohner*innen Anträge stellen?
● Welche Rechte haben diejenigen Ausschussmitglieder, die nicht gewählt, sondern von kleineren Fraktionen benannt wurden?
● Worauf ist im Rahmen der Sitzungsleitung zu achten?
● Wann ist ein Wortentzug gerechtfertigt, wann wäre er unverhältnismäßig und daher unzulässig?
Auf diese und weitere Fragen gibt Ihnen der erfahrene Referent eine Antwort. Wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit Ihres Betriebsausschusses kennen und sicher anwenden möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen!
Betriebsausschuss, Rat, Bürgermeister*in – Wer ist für welche Angelegenheiten des Eigenbetriebs zuständig?
Tagesordnung und zu den Sitzungen einberufen
Tagesordnung vor und in den Sitzungen ändern
Anspruch auf Verwaltungsvorlagen
Richtige Zuordnung zum öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungsteil
Verfahrensfehler vor den Sitzungen vermeiden, insbesondere:
Was tun bei Problemen mit Versand oder Empfang der Sitzungsunterlagen?
Die ordnungsgemäße Ladung feststellen und die Niederschrift genehmigen: rechtlich notwendige Akte oder unnötiger Sitzungsballast?
Schriftführende und andere Verwaltungsmitarbeitende in den Sitzungen
Mit konkurrierenden Anträgen von Ausschussmitgliedern richtig umgehen
Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision
Die erforderliche „doppelte“ Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses
Rechtsfragen der Sitzungsniederschrift – Aufstellung, Ausfertigung, Änderung
GO NRW,EigenbetriebsVO NRW, Eigenbetriebssatzung