Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen im Bereich Bauaufsicht und Bauverwaltung, Vermesserinnen und Vermesser, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Immer wieder gibt es in der kommunalen Praxis Probleme mit Abstandflächen, Baulasten und Teilungen. Abstandflächen sind in § 6 BauO NRW geregelt und betreffen die zulässige Anordnung und Lage von Gebäuden auf einem Grundstück. Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin bzw. eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bezüglich ihres bzw. seines Grundstücks etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Rechtsvorschriften zu allen drei Bereichen sind kompliziert und mitunter schwierig zu handhaben. Die Referentin erläutert Ihnen daher, worauf Sie in Ihrer Praxis achten müssen. Sie erfahren aus erster Hand an Beispielfällen, wie Sie die Vorschriften rechtssicher einsetzen bzw. prüfen können.
Selbstverständlich geht die Referentin auf die Neuerungen ein, die sich durch die Novelle der Landesbauordnung ergeben haben.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktuell und praxisnah zu informieren!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW. Sie können Fallbeispiele bis drei Wochen vor dem Termin - möglichst mit Skizzen - beim Studieninstitut einreichen.
BauO NRW
23.05.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich