Führungskräfte, Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen,
Aus Sicht des BAG (1 ABR 22/21 - Beschluss v. 13. September 2022) bezieht sich die Aufzeichnungspflicht auch auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Lage und Dauer der Arbeitspausen. Die vom BAG festgestellte gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit gilt unmittelbar und ohne Übergangsfristen.
Für die Umsetzung auch in der kommunalen Praxis stellen sich jetzt viele Fragen:
Was genau ist aufzuzeichnen?
In welcher Weise ist aufzuzeichnen?
Wann ist aufzuzeichnen?
Durch wen ist aufzuzeichnen?
Für wen ist aufzuzeichnen?
Welche Ausnahmen von der Erfassungspflicht gibt es?
Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die "neuen Arbeitszeitmodelle":
Stellt die vollumfängliche Aufzeichnungspflicht das Ende moderner Arbeits(zeit)formen wie der Vertrauensarbeit, dem mobile working und dem Homeoffice dar bzw. wie kann die Erfassung und Dokumentation hier von stattengehen?
Wie wirkt sich die umfassende Aufzeichnungspflicht auf Arbeitsformen in der „Grauzone“ – etwa das abendliche Lesen und Beantworten dienstlicher E-Mails – aus? Löst dies die elfstündige Ruhezeit des § 5 Abs. 1 ArbZG aus?
Der in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrene Referent erläutert in diesem Online-Kurzseminar die arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen sowie die vergütungsrechtlichen Folgen der BAG-Entscheidung, die Maßgaben für eine gesetzeskonforme Umsetzung durch den Arbeitgeber sowie die maßgeblichen Fragen der Mitbestimmung.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit, sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Entwicklung der Gesetzgebung zur Arbeitsaufzeichnungspflicht
Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung
Aktueller Stand der Gesetzgebung
arbeitszeitrechtliche Folgen der BAG-Entscheidung
arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen der Rechtsprechung
vergütungsrechtliche Folgen
Maßgaben für gesetzeskonforme Umsetzung durch den Arbeitgeber
Fragen der Mitbestimmung
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24.01.2023
08:30 - 10:00 Uhr
keine Anmeldung möglich
07.02.2023
11:00 - 12:30 Uhr
keine Anmeldung möglich