Fach- und Führungskräfte in Kommunen, die Genehmigungsverfahren zur Plakatierung und Wahlwerbung betreuen
Gerade im Vorfeld von Wahlen wird das Straßenbild durch Werbeplakate der Parteien und Kandidaten bestimmt. Doch auch außerhalb von Wahlkampfzeiten prägen Plakate aller Art den öffentlichen Raum. Wenn Sie Plakatierungen genehmigen, sollten Sie also das Ortsbild vor Augen haben, aber sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gut auskennen. Und diese sind vielfältig! Denn als Sondernutzung sind bei Plakatierungen unterschiedliche Vorschriften und Zuständigkeiten zu beachten.
Der Referent erläutert Ihnen die geltende Rechtslage und geht zudem auf die besonderen Bedingungen bei Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen für anstehende Wahlwerbung ein. Sie lernen, wie Sie das Genehmigungsverfahren optimieren können, und Sie erfahren auch, wie Sie Zulassungskriterien und Vereinbarungsmöglichkeiten entwickeln. Mit diesem Wissen wird Ihnen der Genehmigungsalltag – nicht nur vor Wahlen – viel leichter fallen!
StrWG NRW, OBG NRW, VwVfG NRW, VwVG NRW, VwGO, OWiG, BauO NRW, StVO