Fach- und Führungskräfte öffentlicher Vergabestellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsämter
Die Durchführung von (europaweiten) Ausschreibungen ist sehr zeit- und kostenaufwendig. Doch nicht immer ist es erforderlich auszuschreiben, denn das GWB sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Allerdings sind deren Grenzen nur schwer zu durchschauen.
Insbesondere wenn Sie trotz bestehender Ausschreibungspflicht nicht ausschreiben, hat dies einschneidende Folgen. So ist der geschlossene Vertrag unwirksam und muss rückabgewickelt werden. Daher sollten Sie mit den Ausnahmen sicher umgehen können!
Der Referent macht Sie mit den Grundlagen und Besonderheiten der Ausnahmetatbestände vertraut. Anhand von praktischen Beispielen geht er auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und zieht auch die aktuelle Rechtsprechung hinzu.
Sie werden dadurch die "roten Linien" besser erkennen und für Ihre Praxis die notwendige Sicherheit gewinnen.
GWB