Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, die an der Entwicklung von Baugebieten oder an der Projektentwicklung beteiligt sind
Der Erschließungsvertrag löst zunehmend die bislang übliche Erschließung durch die Kommune ab. Viele Gemeinden scheuen den Weg der nachfolgenden Beitragsveranlagung, auch weil dieser häufig streitanfällig ist. Stattdessen legen sie zum Beispiel die Entwicklung eines Baugebiets in die Hände eines Trägers, der auch die finanzielle Verantwortung für die Erstellung der Anlagen und deren Refinanzierung übernimmt. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie die Erschließung vertraglich regeln können, sind Sie in diesem Seminar richtig!
Der Referent stellt Ihnen klassische Konstellationen aus dem Recht der Erschließungsverträge vor. Dabei legt er vor allem ein Augenmerk auf die vertragliche Gestaltung und berücksichtigt auch die gesetzlichen Vorgaben des städtebaulichen Vertrags, des privaten Kauf- und Werkvertragsrechts sowie des Beurkundungsrechts. Sie werden rundum informiert und können Ihr nächstes Projekt gut vorbereitet angehen.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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