Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Tätigkeit und die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses betreuen
Das Seminar ist ausgerichtet auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.
Der Jugendhilfeausschuss ist etwas ganz Besonderes, er unterscheidet sich von den übrigen Ausschüssen des Rates oder des Kreistags in mehrfacher Hinsicht. Es handelt sich bei ihm nämlich nicht um einen „klassischen“ Ausschuss nach Kommunalrecht, sondern um ein durch das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder-und Jugendhilfe) installiertes Kollegialorgan innerhalb des Jugendamtes.
Hieraus ergeben sich in der Praxis vielfältige Rechtsfragen. Ihnen gehen Sie in diesem Seminar auf den Grund! Der Referent informiert Sie umfassend und aktuell über die Aufgaben, die Befugnisse und die Abläufe während der Sitzungen. Erfahren Sie alles, was Sie über diesen besonderen Ausschuss wissen müssen!