Fach- und Führungskräfte der Bau- und Bauverwaltungsämter, des Bauhofes sowie der Ordnungs- und Rechtsämter
Rumms ... und schon ist es passiert: Ein Schaden oder Unfall im Straßenverkehr! Grundsätzlich ist zwar zunächst jeder Teilnehmende am Verkehr für den eigenen Schaden selbst verantwortlich. Aber was passiert, wenn der Straßenbaulastträger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und es versäumt hat, aktiv dafür zu sorgen, dass man im Verkehr nicht zu Schaden kommt? Es droht ein Regress.
Lassen Sie es nicht soweit kommen! Als Straßenbaulastträger sind Sie zur Verkehrssicherung öffentlich-rechtlich verpflichtet. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, muss jede Kommune eine Sicherungsorganisation für die Straßen in ihrer Verantwortung vorhalten. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen Standard, der für alle Straßen, Wege und Plätze gleichermaßen gelten würde. Der Sicherheitszustand, der an einer Straße noch völlig unproblematisch ist, kann an anderer Stelle bereits zu einer Schadensersatzpflicht führen.
Erfahren Sie daher, wie Sie die Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflicht situationsgerecht, personell und finanziell leistbar sowie digital unterstützt organisieren können Der erfahrene Referent gibt Ihnen wertvolle Hinweise und zeigt Ihnen praktikable Lösungen auf. Nicht verpassen!