Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne oder mit geringen Vorkenntnissen
oder vergleichbare Kenntnisse
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Rahmenvereinbarungen, die den
einschlägigen EU-Schwellenwert überschreiten, müssen im Wettbewerb unter Einhaltung der Regelungen des GWB und der VgV vergeben werden. Im Unterschied zu nationalen Vergabeverfahren haben beteiligte Unternehmen im sog. EU-Oberschwellenbereich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Einhaltung dieser Bestimmungen, der im Wege eines Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer geltend gemacht werden kann.
Der Referent vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie für die Vergabe im Oberschwellenbereich benötigen. Sie erhalten praktische Tipps und Handlungsempfehlungen, wie Sie das Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des GWB und der VgV rechtssicher und erfolgreich durchführen können. Anhand von vielen Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen erläutert und veranschaulicht der Referent auf verständliche Art und Weise die einzelnen Phasen des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses. Mit diesem Wissen sind Sie für das nächste Vergabeverfahren gut vorbereitet und können Fehler vermeiden!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW
GWB (Teil 4), VgV
Diese Veranstaltung kann für Sie interessant sein: