Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Liegenschaftsämter, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Rats- und Ausschussmitglieder
Die gemeindlichen Vorkaufsrechte des BauGB sind aktueller denn je. Neben dem Erwerb von Flächen, die öffentlich genutzt werden sollen oder sich im Sanierungsgebiet befinden, geht es zunehmend um die Sicherung von Flächen, um den Wohnbedarf zu decken oder Konversionsflächen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Herausforderungen hat das Baulandmobilisierungsgesetz die Optionen der Kommune bei der Vorkaufsrechtsausübung erweitert.
Allerdings ist die Ausübung von Vorkaufsrechten wegen ihrer Wirkung auf das Privatrecht (Stichwort „Kleine Enteignung") an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Die verfahrensrechtlichen und materiellen Voraussetzungen sind wenig übersichtlich. Auch stellt das Kommunalverfassungsrecht spezifische Anforderungen, die Sie beachten müssen. In der Praxis der Verwaltungsgerichte erweisen sich daher viele Bescheide als rechtswidrig.
Der Referent vermittelt Ihnen systematisch und praxisbezogen alle relevanten Kenntnisse, damit Sie das Vorkaufsrecht rechtssicher und erfolgreich ausüben können.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauGB