Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern
Wenn Sie Anträge von Auszubildenden bearbeiten oder diese beraten, müssen Sie die Sonderregelungen des § 7 Abs. 5 SGB II beachten. Danach haben Auszubildende keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Alg II/Sozialgeld). Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen, die Sie kennen sollten!
Lernen Sie in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen und Ausnahmeregelungen kennen. Der erfahrene Dozent vermittelt Ihnen auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. So machen Sie sich mit der Rechtslage vertraut und gewinnen Sicherheit für Ihre Arbeit. Den Praxistransfer unterstützt ein umfangreiches Skript des Dozenten.
SGB II