Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Vermietung oder Verwaltung von Versammlungsstätten beauftragt sind oder die selber Veranstaltungen organisieren und durchführen
Wenn Sie eine Versammlungsstätte wie z.B. ein Veranstaltungszentrum, ein Bürgerhaus, eine Schulaula oder eine Mehrzweckhalle für Veranstaltungen nutzen, wissen Sie: Die Sicherhiet der Besucherinnen und Besucher hat höchste Priorität. Dies bedeutet eine hohe Verantwortung für Sie und birgt auch die Gefahr der persönlichen Haftung.
Die Referentin stellt Ihnen daher die relevanten Regelungen der Sonderbauverordnung vor. Sie zeigt Ihnen, ob und wie sich die Vorschriften der SBauVO auf Ihre Versammlungsstätte auswirken.
Diese Veranstaltung deckt außerdem die jährlich geforderte Unterweisung des Betriebspersonals über die Betriebsvorschriften der SBauVO gem. § 42 Abs. 2 SBauVO ab.
Informieren Sie sich bei einer Expertin und schaffen Sie so die Voraussetzungen für eine sichere Veranstaltung!
Schutzziele der VstättVO
Welche Gebäude sind Versammlungsstätten und welche Auswirkungen hat dies für den Betrieb?
Grundlegende Bauvorschriften, u.a.
Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege
Grundlegende Betriebsvorschriften
Betreiberpflichten: Wer hat die Betreiberpflichten für die baulichen Maßnahmen, wer für den Betrieb?
Verantwortliche Personen: Wer hat welche Aufgaben? Welche Delegationspflichten bestehen?
Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Betreiber
Veranstalter, Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Arbeitsschutzstandards und Prävention
Wann braucht man eine Gefährdungsbeurteilung und wer macht diese?
Möglichkeiten der Umsetzung in Versammlungsstätten
Auswirkungen auf die Organisation von Veranstaltungen
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