Beschäftigte der Ordnungsbehörden
Gemäß § 24 OBG NRW gelten nahezu alle Vorschriften des PolG NRW über die polizeilichen Standardmaßnahmen für die Ordnungsbehörden entsprechend. Da diese für die Gefahrenabwehr primär zuständig sind, obliegen ihnen damit auch die Anordnungen und Befugnisse und der Vollzug dieser "eigentlich" für die Polizei geregelten Eingriffsbefugnisse.
In dem Seminar werden die relevanten polizeilichen Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Der Referent stellt die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen sowie die betroffenen Grundrechte so dar, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.
Anhand aktueller Rechtsprechung besprechen Sie praktische Fälle. Selbstverständlich bekommen Sie Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
OBG NRW, PolG NRW, VwVfG, VwZG, VwVG
12.01.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich
02.02.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich
24.05.2023
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich