Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (kommunalen) Versammlungsstätten, die die Funktion des Veranstaltungsleiters bzw. die Betreiberverantwortung gemäß SBauVO übernehmen; Hausmeisterinnen und Hausmeister; Verantwortliche, die an der Schule Veranstaltungen betreuen
Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Versammlungsstätte oder selbst Veranstalter sind, tragen Sie eine große Verantwortung. Denn die Sonderbauverordnung stellt hohe Anforderungen an die Durchführung von Events. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Versammlungsstätten, wie z. B. Mehrzweckhallen, Bürgerhäusern, Schulaulen und -foyers etc., hat höchste Priorität. Zunehmend ist die Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern gefragt.
Sie lernen daher, wie Sie zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Events sicher durchführen und Sicherheitsmängel erkennen. Sie werden nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gemäß § 40 Abs. 5 S. 2 SBauVO zu betreuen und die geforderte Anwesenheit bei solchen risikoarmen Feiern, Festen und Aufführungen abzudecken.
Für Ihre tägliche Praxis in der Versammlungsstätte sind Sie damit bestens gerüstet!
SBauVO NRW
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