Beschäftigte außerhalb der Kämmerei
Mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz ändern sich die Grundsätze für die Besteuerung von Umsätzen der öffentlichen Hand. Der Gesetzgeber geht nun grundsätzlich davon aus, dass eine Kommune Unternehmerin ist. Somit gewinnt dieses Thema ab dem 01. Januar 2023 in der gesamten Verwaltung an Bedeutung. Nahezu jeder Fachdienst hat nun steuerliche Pflichten zu erfüllen. Wie können Sie dieser Verpflichtung nachkommen?
Informieren Sie Ihre Beschäftigten umfassend und sensibilisieren Sie sie für diese neuen Pflichten.
Diese Veranstaltung bietet sich auch als Inhouse-Veranstaltung an. Sprechen Sie uns gerne an!
Ausgewählte Fälle aus unterschiedlichen Fachbereichen
Steuerbefreiungen