Beschäftigte der Finanzbuchhaltung, die mit der Geschäftsbuchführung betraut sind
Der vom Rat verabschiedete Haushaltsplan muss im laufenden Jahr bewirtschaftet werden. Dafür werden sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht. Dies erfolgt in der Geschäftsbuchhaltung. Das Zahlungsgeschäft wird getrennt davon bearbeitet.
Was hier so einfach klingt, bringt in der kommunalen Praxis Herausforderungen mit sich. Machen Sie sich darum zunächst mit dem System der doppelten Buchführung vertraut! Schritt für Schritt lernen Sie immer komplexere Geschäftsvorfälle zu verbuchen. Nun können Sie auch beurteilen, ob Vorkontierungen korrekt sind oder Sachverhalte statt dem konsumtiven dem investiven Kontenkreis zuzuordnen sind.