Fach-/Verwaltungskräfte, die erst seit Kurzem über Elternbeiträge entscheiden oder diese Auf-gabe demnächst übernehmen
In der Praxis stellen sich viele Fragen, wenn es um die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und Offener Ganztagsgrundschule geht. Neue Formen von „Familienzyklen“ sind neben „traditionelle Familienzyklen“ getreten, so dass sich für Praxis wie auch für Familien die Frage stellen kann, wer zulässigerweise beitragspflichtig ist bzw. beitragspflichtig sein soll, und wie hoch damit zu zahlende Elternbeiträge sind. Abhängig ist dies wiederum von einem Einkommen, das im Elternbeitragsrecht einer eigenständigen Begrifflichkeit und Logik unterworfen ist. Was zählt zum anrechenbaren Einkommen, was ist hiervon eventuell abzuziehen bzw. hinzuzurechnen, welche Einkommensnachweise sind relevant und geeignet für die tägliche Verwaltungsarbeit? Beitragspflichtige erwarten von Ihnen eine zügige und korrekte Festsetzung, ebenso „Ihre“ Kommune, die auf eine zeitnahe Festsetzung zur Mitfinanzierung der Betriebskosten angewiesen ist.
Damit dies gelingt, sind umfangreiche Rechtskenntnisse aus dem Sozialrecht, dem Steuer- und dem Verwaltungsverfahrensrecht nötig.
Der erfahrene Dozent erörtert mit Ihnen die erforderlichen Grundkenntnisse in formeller wie auch in materieller Hinsicht. Er vermittelt Ihnen außerdem einen „Leitfaden" für die Sachbearbeitung. So nehmen Sie Ihr erstes Rüstzeug für die Beitragsfestsetzung und -erhebung mit.
Gesetzgeberischer Rahmen für die Beitragserhebung (SGB VIII (KJHG), KiBiz NRW, SchulG NRW, örtliche (Beitrags-)Satzung)
Die örtliche Beitragssatzung: Was muss geregelt werden, was kann geregelt werden?
Personenkreis der Beitragspflichtigen?
Beitragsrelevantes Einkommen
Berechnungsgrundlagen, Einkommensermittlung
Beginn und Ende der Elternbeitragspflicht
Elternbeitragsbescheid
Rechtsqualität
Verwaltungsverfahren, Zulässigkeit und Voraussetzungen rückwirkender Beitragsän-derung
Nachveranlagung von Elternbeiträgen
Örtliche Elternbeitragssatzung
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